18.08.2018     28.03.2023
  Zwei parallele Behandlungen
Lernen Sie in diesem Blogeintrag, wie Sie zwei parallele Behandlungen in eLogo eingeben und verwalten können


Von Zeit zu Zeit kann es vorkommen, dass eine Patientin gleich wegen zwei Beschwerden (z.B. "Fuss" und "Knie") mit zwei Verordnungen gleichzeitig in Behandlung ist. In diesem Fall ist es empfehlenswert, pro Verordnung eine Rechnung zu erstellen.

Damit Sie die Behandlungen in eLogo nun schön unterscheiden können, haben Sie auf der Rechnung unter 'Zuweiser & Verordnung' die Möglichkeit, der Verordnung (rsp. Behandlung) einen Titel zu geben:

 

 

In der Software wird nun die Rechnung immer mit dem Verordnungtitel angegeben, so dass eine Unterscheidung ein Leichtes ist, beispielsweise auf der Patientenübersicht: