09.05.2024     09.05.2024
  Langzeitverordnungen periodisch abrechnen
Lernen Sie hier, wie Sie Langzeitverordnungen nach einer bestimmten Anzahl Sitzungen automatisch abrechnen können


Bei Langzeitverordnungen kommt es immer wieder vor, dass die Versicherer Rechnungen mit zu vielen Sitzungen zurückweisen. Dies, obwohl das ausdrücklich gemäss Tarifvertrag erlaubt ist.

Um Rückweisungen zu minimieren, können Sie neu in eLogo auf der Behandlung einstellen, nach wie vielen Sitzungen automatisch eine Rechnung erstellt werden soll.

Gehen Sie auf der Behandlung zu "Erweitert & Online-Buchung" (1). Definieren Sie die Gesamtanzahl der Sitzungen (z.B. 36 oder 52). Nun erscheint automatisch ein weiteres Feld für die Anzahl Sitzungen, nach denen jeweils automatisch eine Rechnung neue erstellt werden soll (3). Die zweite Zahl muss dabei kleiner wie die erste sein. Tipp: wenn das leere Kästchen rechts von (3) angeklickt wird, so wird die Standardanzahl ausgewählt.

Das System erstellt mit dieser Einstellung während der automatischen Fakturierung jeweils eine neue Rechnung, wenn die gewünschte Zahl der Sitzungen für die Abrechnung erreicht wird. Die abgeschlossene Rechnung wird auf "bereit zum Versand" markiert und kann so sehr einfach gelegentlich über den Filter in Rechnungsübersicht verschickt werden. Die neu erstellte Rechnung übernimmt alle Daten inkl. Verordnung, so dass Sie davon gar nichts merken.