Tarif 595: Neuer Abrechnungsstandard ab 2027

Tarif 590/Hilfsmittel
13. Apr 2026

Der Tarif 595 ist der schweizweit einheitliche Standard für Gesundheitsförderung und Prävention (VVG). Ab dem 1. Januar 2027 ist er für alle Qualitop-Anbieter verpflichtend.

Wichtige Fakten zum Tarif 595

Breiter Anwendungsbereich
Der Tarif 595 deckt eine Vielzahl von Angeboten ab, darunter:

  • Pauschalabonnements
  • Gruppenkurse wie Yoga, Pilates oder Ausdauertraining
  • Personal Training
  • Online-Angebote

Verpflichtende Umstellung ab 2027
Ab dem 1.1.2027 müssen alle von Krankenkassen anerkannten Anbieter (Qualitop) den Tarif 595 verwenden. Rückforderungsbelege müssen dabei zwingend dem XML 5.0 Standard entsprechen.

Technische Anforderungen
Für die Umsetzung ist der Einsatz professioneller und zertifizierter Software erforderlich.

Freie Preisgestaltung
Trotz Standardisierung bleibt die Preisgestaltung flexibel und kann individuell festgelegt werden.

Klare Vorteile

  • Einheitliche Abrechnungsstruktur
  • Höhere Akzeptanz bei Krankenkassen
  • Automatisierte und effizientere Prozesse

 

Schon heute startklar

Die gute Nachricht: Sie können den Tarif 595 bereits jetzt nutzen und sich optimal auf die Umstellung vorbereiten.

So gehen Sie vor:

1. Navigieren Sie zu Einstellungen → Tarif 590/595
2. Fügen Sie die benötigten Tarifziffern sowie Ihre Preise hinzu
3. Speichern Sie Ihre Konfiguration

Sobald die Tarifziffern hinterlegt sind, stehen sie Ihnen direkt in der Rechnungsstellung zur Verfügung. Dort können Sie den Tarif 595 auswählen und auf die zuvor definierten Positionen zugreifen.